Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. beabsichtigt die Erweiterung des Baugebietes Seubersdorf Süd. Für die Versickerung von Niederschlagswasser soll vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.