Der Gemeinderat der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
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Der Gemeinderat der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in der Sitzung vom 25. Mai 2023 den Entwurf des sachlichen Teilnutzungsflächenplans „Windenergieanlagen” gebilligt.
Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Allgemeines Wohngebiet Seubersdorf Süd 5. Erweiterung”
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinen und Schöffen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf. und den Strafkammern des Landgerichts Nürnberg – Fürth
Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für das Sondergebiet „SO Solarpark Waldhausen”
Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Satzung am 19.01.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Waldhausen” als Satzung beschlossen.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
In diesem Jahr finden für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3Abs. 2BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB