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Amtliche Bekanntmachungen

Informationen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

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 Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinen und Schöffen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf. und den Strafkammern des Landgerichts Nürnberg – Fürth

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Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für das Sondergebiet „SO Solarpark Waldhausen”

Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen  Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan

Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Satzung am 19.01.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Waldhausen” als Satzung beschlossen.

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In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

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In diesem Jahr finden für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.    

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Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. die Bodenrichtwerte und Richtwertkarten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV) ermittelt.

Aufstellung Bebauungsplan Seubersdorf Süd

Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans „Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Seubersdorf Süd 4. Erweiterung“

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