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Amtliche Bekanntmachungen

Informationen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Der Gemeinderat der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Genehmigungsbekanntmachung des Bebauungsplan Seubersdorf Süd 5. Erweiterung

Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Allgemeines Wohngebiet Seubersdorf Süd 5. Erweiterung” 

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 Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinen und Schöffen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Neumarkt i.d.OPf. und den Strafkammern des Landgerichts Nürnberg – Fürth

Genehmigung der 17. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für das Sondergebiet

Bekanntmachung der Genehmigung der 17. Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. für das Sondergebiet „SO Solarpark Waldhausen”

Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan

Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Satzung am 19.01.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Waldhausen” als Satzung beschlossen.

Termin Fallback-Image

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Termin Fallback-Image

In diesem Jahr finden für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.    

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