Bekanntmachung Straßenwidmung
Bahnüberführungsbrücken Batzhausen, Krappenhofen, Seubersdorf
Wacholderweg
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Schulstraße 4
92358 Seubersdorf i.d.OPf.
Tel.: 09497 94196-0
Fax: 09497 94196-20
E-Mail: info@seubersdorf.de
Bekanntmachung Straßenwidmung
Bahnüberführungsbrücken Batzhausen, Krappenhofen, Seubersdorf
Wacholderweg
Für die kommende Bundestagswahl 2025 sind am Sonntag, 23.02.2025, ab 18:00 Uhr die Wahlergebnisse für die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. einsehbar unter
https://wahlen.seubersdorf.de/btw2025/
sowie für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. unter
https://wahlen.osrz-akdb.de/op-p/373000/20251/20250223/bundestagswahl_kreis_kein_kwl/index.html
Bekanntmachung der aktuell gültigen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2024
Das zweite Bewerbungsverfahren für einen Bauplatz im Baugebiet "Seubersdorf Süd 5. Erweiterung" beginnt
Einen Musterwahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie in dieser News.
9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab vom 19.12.2024
Zur Pressemeldung Statistisches Landesamtes
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 21. November 2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. beschlossen.
Wasserrecht; Abwasseranlage der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Baugebiet Seubersdorf Süd - 5. Erweiterung; Versickerung von Niederschlagswasser
Bekanntmachung: Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. hat auf Antrag der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. mit Bescheid vom 07. November 2024, Az: 42-642/1.9-18-2023-176 Gs eine gehobene Erlaubnis im o. g. Verfahren nach § 15 des Wasserhaushakltzsgesetzes erteilt. Eine Ausfertigung dieses Wasserrechtsbescheides ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen unter https://seubersdorf.de/aktuelles/bekanntmachungen/ einzusehen und zusätzlich bei der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. vom 25.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 im Rathaus Zimmer Nr. 001, vertretungsweise in Zimmer 002, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Vollzug der Baugesetze – nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Seubersdorf Nord-West 1“ mit Umweltbericht und Grünordnungsplan i. d. F. v. 17.10.2024 für das allgemeine Wohngebiet (WA), Gemarkung Seubersdorf, Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. beabsichtigt die Erweiterung des Baugebietes Seubersdorf Süd. Für die Versickerung von Niederschlagswasser soll vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden.
Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 die Satzung über die Benutzung des Friedhofes und der Bestattungseinrichtungen und die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. beschlossen.