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Bekanntmachung Bodenrichtwerte

Gemäß § 193 Abs. 5 i.V.m. § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. die Bodenrichtwerte und
Richtwertkarten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Verordnung über die
Gutachterausschüsse (Bayerische Gutachterausschussverordnung - BayGaV) und der
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zu ermitteln.

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