Bekanntmachung der 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab
Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetztes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. mit Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber–Naab zur Wasserabgabesatzung vom 06. Dezember 2012 folgende 4. Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung vom 07. Dezember 2023.