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Bekanntmachung der Genehmigung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergieanlagen“ der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Mit Bescheid vom 03.01.2024 Nr. 43-610-18-033 hat das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen“ der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß §Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen“ wirksam.

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