Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes der Wasserversorgungsgruppe Laber-Naab
Auf Grund von Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63. ff der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband der Wasserversorgungsgruppe Laber–Naab eine Haushaltssatzung.