Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Einsicht bis 2. Januar 2023 möglich
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. die Bodenrichtwerte und Richtwertkarten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV) ermittelt.
Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Richtwerte, bezogen auf den Stichtag 01.01.2022. In die Auswertung einbezogen waren insbesondere die in der Kaufpreissammlung nach § 196 BauGB erfassten Fälle vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.
Die Richtwerte für Bauflächen sind den genannten Hauptorten mit ihren Ortsteilen zugeordnet, die Bodenwerte für Landwirtschaft- und Waldflächen gliedern sich nach Gemeinden. Richtwerte und Bodenwerte dienen der Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV sind die Bodenrichtwerte einen Monat lang in den Gemeinden zu veröffentlichen.
Die Gemeinden haben innerhalb dieses Monates einem interessierten Bürger kostenlos Einsicht in die Bodenrichtwertliste zu gewähren. Die Einsicht nehmende Person darf sich schriftliche Notizen machen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass keine Kopien bzw. auch keine Foto- bzw. Videoaufnahmen von den Werten angefertigt werden.
Bei Fragen jeglicher Art zu den Richtwerten ist auf den Gutachterausschuss im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. zu verweisen. Schriftliche Auskünfte zu den Bodenrichtwerten werden ausschließlich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Gebühr erteilt. Nach Ablauf der einmonatigen Auslegung darf die Richtwertliste nicht mehr eingesehen werden. Bei Fragen und Auskunftsersuchen von interessierten Bürgern ist dann stets auf den Gutachterausschuss zu verweisen.
Die Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. liegt in der Zeit vom 29. November 2022 bis 2. Januar 2023 im Rathaus der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Schulstraße 4, Zimmer Nr. 105, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.