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Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Allgemeines Wohngebiet Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in der Sitzung vom 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordungsplan „Allgemeines Wohngebiet Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungplan „Seubersdorf Süd 4. Erweiterung“ gebilligt.

Ziel und Zweck der Planung ist es‚ mit dem vorliegenden Bebauungsplan mit circa 37 Wohnparzellen‚ den derzeit konkret vorhandenen Bedarf an Bauland‚ insbesondere für die ortsansässige Bevölkerung‚ zu decken.   

Der Planungsbereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplans „Allgemeines Wohngebiet Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Seubersdorf Süd 4. Erweiterung” liegt im Süden von Seubersdorf i.d.OPf., westlich der St 2660 und St 2251. 

Der Entwurf des Bebauungsplan und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.‚ Schulstraße 4‚ Zimmer Nr. 105 vom 13.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023 während der allgemeinden Dienststunden aus.

 Im Rahmen der Auslegung besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planinhalte. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben‚ wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenn müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

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