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Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergieanlagen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.. 2 BauGB

Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat in der Sitzung vom 25. Mai 2023 den Entwurf des sachlichen Teilnutzungsflächenplans „Windenergieanlagen” gebilligt.

Die vorliegende Bauleitplanung hat zum Ziel, im sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie” Konzentrationszonen als Sondergebiete für Anlagen und Einrichtungen mit mehr als 100 m  Gesamtanlagenhöhe für die Erzeugung und Weiterverarbeitung von Strom aus der Windenergie auf Flächen für die Landwirtschaft bzw. Flächen für Wald darzustellen. Mit der Darstellung der Flächen verbindet sich die wesentliche Planwirkung, außerhalb der dargestellten Konzentrationszonen sind Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 m damit in der Regel nicht mehr zulässig.

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