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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Waldhausen“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Seubersdorf i.d.OPf. hat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Waldhausen“ und den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 17 im Zuge der Billigung in der Sitzung vom 15.09.2022 beschlossen.

Das Planungsgebiet befindet sich circa 1,6 km nördlich von Batzhausen. Es umfasst circa 20,5 ha. und liegt etwa zwischen 507 m und 520 m üNN. Eingegrenzt wird es durch die Flurstücke FlNr. 1202, 1204, 1206, 1209 und 1213 jeweils Gemarkung Batzhausen. Die CEF-Maßnahme für Bodenbrüter befindet sich auf einer Teilfläche des Flurstücks FlNr. 1527 Gemarkung Batzhausen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und das Deckblatt Nr. 17 zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sowie die zugehörigen Begründungen liegen im Rathaus in Seubersdorf i.d.OPf., Schulstraße 4, Zimmer Nr. 105, vom 02.12.2022 bis einschließlich 10.01.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

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