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Wahl zum Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 09.02.2023 abgeben

Wahl zum Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

In diesem Jahr finden für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzhlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

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