Bürgerservice

Gemeindeeigene Wasserversorgung

Entwicklung der Wasserversorgung

Die gemeindeeigene Wasserversorgung steht vor der Herausforderung, dass die wasserrechtlichen Erlaubnisse des Brunnens I Seubersdorf und des Brunnens II Seubersdorf am 31.12.2022 enden und nicht verlängert werden. Der jüngere Brunnen III wird die wasserrechtliche Erlaubnis behalten, er versorgt jedoch ausschließlich den oberen Grundwasserleiter des Malms. Für die Brunnen Batzhausen II bis III gilt die wasserrechtliche Erlaubnis noch bis 31.12.2034.

Für die Planung des weiteren Vorgehens hinsichtlich der Trinkwasserversorgung im Gemeindebereich Seubersdorf i.d.OPf. wurde deshalb externe Expertise hinzugezogen:

  • Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum: Aufnahme und Bewertung des Zustandes des Brunnenfeldes, Vorstellung möglicher Maßnahmen für einen Weiterbetrieb sowie Aufzeigen von Konsequenzen eines Weiterbetriebs
  • Ingenieurbüro Petter Ingenieure GmbH: Mögliche Entwicklung der gemeindeeigenen Wasserversorgung

Berichte:

Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum

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