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Reservierungsanfragen 

Wenn Sie eine Buchung oder Reservierungsanfrage vornehmen möchten, nutzen Sie bitte das untenstehende Formuar und senden Sie dieses ausgefüllt an: thumann.karin@seubersdorf.de

Bürgersaal

  • Größe: 160 m²
  • Reihenbestuhlung: 189 Stühle
  • Parlamentarisch: 164 Stühle
  • Bankett: 124 Stühle
  • Party: 199 Stühle
  • Bühne 14 m²
  • Foyer: Größe 66m²
  • 6 Stehtische
  • Garderobe UG 61 m²
  • maximal erlaubte Personenanzahl im Saal 321

Großer Mehrzweckraum (unter der Bücherei)

Größe: 64 m²

• Reihenbestuhlung: 70 Stühle

• Parlamentarisch: 60 Stühle•

Bankett: 45 Stühle

• Party: 50 Stühle

Kleiner Mehrzweckraum (unter der Bücherei)

Größe: 30 m²

• Reihenbestuhlung: 35 Stühle

• Parlamentarisch: 30 Stühle

• Bankett: 23 Stühle

• Party: 30 Stühle

Anzahl der Personen im Bürgersaal

Die verschiedenen Bestuhlungspläne des Saals gehen von weniger als 200 Personen aus (hier nurzur Info, detaillierte Bestuhlungspläne siehe Anlage 15d):V1 V2V3 V4

Der Bauherr möchte sich diese Option jedoch offen halten und auch Veranstaltungen über 200Personen durchführen können.

In der Anlage 15d sind in den Bestuhlungsplänen auch die Plätze für Rollstuhlfahrer ausgewiesen. In Versammlungsräumen müssen für Rollstuhlbenutzer mindestens 1 v.H. der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für Rollstuhlbenutzer sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen.Die Berechnung nach §1 Abs. 2 VStättV (ohne Bestuhlungspläne) ist somit von Bedeutung für die (pauschale) Bemessung der lichten Breite der Rettungswege in allen ihren Teilen und für evtl. speziellen Regelungen der VStättV!Für den Bürgersaal ist somit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VStättV (egal ob mit Bestuhlung oder ohne) pauschal anzuwenden:Bei 160,20 m² Saalfläche sind somit PAUSCHAL 321 Besucher (zwei Besucher je m²) anzusetzen!

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