Einwohnermeldeamt
Erste Anlaufstelle nach dem Umzug
Wer umzieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen ab dem Bezug der neuen Wohnung oder des Hauses den Behörden mitzuteilen. Dabei ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Meldewesen
- Die Meldepflicht beträgt zwei Wochen ab dem Bezug einer Wohnung oder eines Hauses.
- Eine Anmeldung im Voraus ist gesetzlich nicht vorgesehen und auch verwaltungstechnisch nicht durchführbar.
- Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
- Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die Meldefrist zwei Wochen. Eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, ist möglich. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen auch die Adresse im Ausland anzugeben oder nachzureichen.
- Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).
- Besucherregelung: Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Wohnungsgeberbestätigung
- Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
- Die Wohnungsgeberbestätigung ist außerdem bei der Um- und Abmeldung vorzuelgen.
- Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist der Wohnungsgeber der Eigentümer.
- Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des
Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. - Formular Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 22 kB, nicht barrierefrei)
- Die Bescheinigung kann auch im Einwohnermeldeamt Seubersdorf i.d.OPf., Schulstraße 4, 92358 Seubersdorf i.d.OPf. abgeholt werden.
Einwohnerstatistik