Rathaus

Standesamt

Eheschließungen in der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Notwendige Unterlagen

Das Brautpaar ist deutsch, beide ledig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister vom Standesamt des Geburtsortes
  • Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt am Wohnsitz)

Das Brautpaar ist deutsch, eine oder beide Personen sind geschieden oder verwitwet:

  • Urkunden wie oben
  • zusätzlich: beglaubigte Kopie des Familienbuches der Vorehe (vom Standesamt des Eheschließungsortes) und/oder Scheidungsurteil

Brautpaar mit Ausländerbeteiligung:

  • Urkunden wie oben
  • zusätzliche Unterlagen für die ausländische Person:
    • Reisepass
    • Geburtsurkunde mit Beglaubigung (Apostille) bzw. Überbeglaubigung durch die inneren Landesbehörden (Legalisation)
    • Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde oder Eheunbedenklichkeitsbescheinigung oder Ledigkeitsbescheinigung
    • evtl. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Für ausländische Staatsangehörige gelten Sonderbestimmungen, die sich nach dem Familienrecht des Heimatlandes richten.
  • Evtl. muss ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
  • Alle ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Gebühren

  • Bei deutschen Staatsangehörigen liegen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung zwischen 90 und 120 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Bedarf an Urkunden und Familienstammbuch ab.
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen liegen die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung zwischen 160 und 250 Euro.
  • Bei Eheschließungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten wird eine zusätzliche Gebühr von 70 Euro berechnet.

Fristen

  • Eine generelle Anmeldefrist ist nicht festgesetzt.
  • Bei deutschen Staatsangehörigen empfiehlt sich jedoch eine Anmeldung zwei bis drei Wochen vor dem Eheschließungstermin.
  • Bei Auslandsbeteiligung kann es vorkommen, dass die vorgelegten Dokumente
    oftmals noch durch die deutschen Auslandsvertretungen überprüft werden müssen, was meist einen Zeitraum von ca. 4 Monaten in Anspruch nimmt.

Standesbeamte

  • Obermeier Gerlinde (Standesamtsleiterin), Telefon: 09497 94196-11
  • Fuchsgruber Thomas (stellv. Standesamtsleiter)
  • Schröder Nicole (Standesbeamtin), Telefon:  09497 94196-12 
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